BP Solar erwirkt einstweilige Verfügung
Datum der Veröffentlichung:
07 September 2009
Berichterstattung sorgt für Verunsicherung:
BP Solar erwirkt einstweilige Verfügung
BP Solar erwirkt einstweilige Verfügung
Hamburg, 7. September 2009 – Unter der Überschrift „Mangelhafte Solarlaminate von BP Solar Ursache für den Brand der Photovoltaik-Anlage in Bürstadt“ hat Tauber-Solar Management GmbH in einer Pressemitteilung vom 20. August zu dem Brandvorfall in Bürstadt unter anderem behauptet, dass „drei unabhängig voneinander beauftragte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (…) zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen [sind], dass mangelhafte Solarlaminate von BP Solar ursächlich für den Brand in Bürstadt waren“. Zudem wurde verbreitet, dass „die Sachverständigen (…) ausdrücklich bestätigt [haben], dass keinerlei Montage- oder Installationsfehler ursächlich zu dem Brand beigetragen haben können“.
Aus verständlichen Gründen hat diese Darstellung, die sich bis heute in Presseberichten niederschlägt, bei Anlagenbetreibern, Interessenten und in der Solarbranche erhebliche Verunsicherung hervorgerufen.
BP Solar sah sich daher nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung gezwungen, die weitere Verbreitung der eben genannten und anderer Behauptungen mittels einstweiliger Verfügung gegen die Tauber-Solar Management GmbH zu unterbinden. Das Landgericht Hamburg gab dem von BP Solar am 26. August 2009 gestellten Antrag – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – am 28. August 2009 statt.
„Dieser Weg war unausweichlich für uns“, sagt Matthijs Bruijnse, Geschäftsführer von BP Solar Deutschland GmbH. „Die Meldungen von Tauber-Solar schadeten nicht nur dem Ruf von BP Solar, sondern auch dem Ansehen der gesamten Branche.“ Inzwischen wurden von der Internetseite der Tauber-Solar Management GmbH die Pressemitteilung vom 20. August 2009 und weitere Meldungen zu dem Vorfall in Bürstadt sowie über BP Solar entfernt.
Aus verständlichen Gründen hat diese Darstellung, die sich bis heute in Presseberichten niederschlägt, bei Anlagenbetreibern, Interessenten und in der Solarbranche erhebliche Verunsicherung hervorgerufen.
BP Solar sah sich daher nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung gezwungen, die weitere Verbreitung der eben genannten und anderer Behauptungen mittels einstweiliger Verfügung gegen die Tauber-Solar Management GmbH zu unterbinden. Das Landgericht Hamburg gab dem von BP Solar am 26. August 2009 gestellten Antrag – der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung – am 28. August 2009 statt.
„Dieser Weg war unausweichlich für uns“, sagt Matthijs Bruijnse, Geschäftsführer von BP Solar Deutschland GmbH. „Die Meldungen von Tauber-Solar schadeten nicht nur dem Ruf von BP Solar, sondern auch dem Ansehen der gesamten Branche.“ Inzwischen wurden von der Internetseite der Tauber-Solar Management GmbH die Pressemitteilung vom 20. August 2009 und weitere Meldungen zu dem Vorfall in Bürstadt sowie über BP Solar entfernt.
Selbstverständlich hat Tauber-Solar die Möglichkeit, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. „Wir hoffen jedoch, dass Tauber-Solar mit uns gemeinsam den Blick nach vorne richtet und eine Lösung für das eigentliche Problem in Bürstadt gefunden wird“, so Matthijs Bruijnse weiter. Ferner bekräftigt Bruijnse: „Wir erklären weiterhin unsere Bereitschaft zu sachlichen und konstruktiven Gesprächen.“
Hintergrund für Redakteure:
BP Solar lieferte 2004/2005 rund 30.000 Solarlaminate (ungerahmte Module) an activ solar Energietechnik – als einen der Partner in der Projektgemeinschaft Sonnenfleck-tts-Bürstadt – für das Projekt „Sonnenfleck“, die seinerzeit größte Solardach-Anlage der Welt. Diese Projektgemeinschaft ließ die Laminate rahmen und verantwortete oder beauftragte als Betreiber der Anlage deren Design, technische Planung sowie die anschließende Installation und Wartung. Die Tauber-Solar Management GmbH betreibt die Solaranlage im Auftrag der Eigentümergesellschaften (Tauber-Solar 3 GmbH, Tauber-Solar 4 GmbH und Tauber-Solar 5 GmbH).Der Brandvorfall vom 21. Juni 2009 ereignete sich im vierten Bauabschnitt. Auf den ersten beiden der insgesamt vier Bauabschnitte des „Sonnenfleck“-Projekts wurden Solarlaminate unterschiedlicher Typen geliefert. Die Laminate der ersten beiden Bauabschnitte ließ BP Solar selbst im Jahr 2007 unter anderem aufgrund eines möglichen Fehlverhaltens der dort eingebauten Anschlussdosen auf eigene Kosten zum Teil austauschen; der Austauschvorgang dauerte bis zu dem Vorfall am 21. Juni 2009 an. Es gibt nach den Erkenntnissen des von BP Solar beauftragten Sachverständigen keine Hinweise darauf, dass der Brand auf dem „Sonnenfleck“ im Juni 2009 im Zusammenhang mit einem solchen Problem steht. Vielmehr ist danach mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Brand durch die Beschädigung eines Moduls durch einen Metallbügel hervorgerufen wurde, der als Teil einer Blitzschutzinstallation unter dem Modul installiert war.
BP Solar ist ein Geschäftsbereich von BP Alternative Energy. BP Solar befasst sich mit der Konstruktion, Herstellung und Vermarktung von Produkten zur Nutzung der Sonnenenergie, um Strom für ein breites Angebot an Installationen im privaten, gewerblichen und industriellen Sektor zu erzeugen. Mit mehr als 35 Jahren Erfahrung und Geschäftsaktivitäten in einer Vielzahl von Ländern gehört BP Solar zu den führenden Solarunternehmen weltweit.
Für laufende Informationen besuchen Sie bitte auch unsere Internetseite www.bpsolar.de, auf der wir aktuelle Neuigkeiten zum Fall Bürstadt veröffentlichen.
Für laufende Informationen besuchen Sie bitte auch unsere Internetseite www.bpsolar.de, auf der wir aktuelle Neuigkeiten zum Fall Bürstadt veröffentlichen.
Kontakt
Deutsche BP AGHerr Ulrich Winkler
Wittener Str. 45
44789 Bochum
Deutschland
Telefon: +49 (0) 234 315 3200
Mobil: +49 (0)172 23 299 71
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