Mehrere Medien haben die nun verschriftlichen Gründe der Verurteilung des Angeklagten im Falle der illegalen Deponierung in der Tongrube in Hünxe zum Anlass für eine Berichterstattung genommen. In diesem Rahmen werden verschiedene Vorwürfe gegenüber unserem Unternehmen erhoben. Die in dem Urteil vom Gericht in Bezug auf unser Haus getroffenen Feststellungen und damit verbunden auch die Berichterstattung sind überwiegend unzutreffend oder werden aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt.
Wir haben dazu eine Stellungnahme erstellt:
Kern des Urteils ist, dass der Angeklagte wegen der illegalen Deponierung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Dabei wurde auch seine vorherige rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2015 unter anderem wegen Bestechung, Betrug und Korruption zulasten der Ruhr Oel einbezogen. Er ist mit hoher krimineller Energie vorgegangen und hat unter anderem über ein Geflecht von zwischengeschalteten Dritten und Unternehmen dazu beigetragen, dass Teile der an den Angeklagten zur Vermarktung gelieferten Rußpellets am Schluss dieser Kette in der Tongrube illegal deponiert worden sind.
Für diese ausgeurteilte rechtswidrige Deponierung der Rußpellets tragen wir keine Verantwortung. Wir waren an diesem Prozess auch nicht beteiligt.
Ohne auf jede Einzelheit des Urteils einzugehen, möchten wir klar betonen:
- Die in dem Urteil vom Gericht in Bezug auf unser Haus getroffenen Feststellungen sind überwiegend unzutreffend oder werden aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt.
- Mit Unverständnis und Kopfschütteln haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Verurteilte nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt worden ist. Nach unserem Kenntnisstand hat aber auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt.
- Die Ruhr Oel hat zu keinem Zeitpunkt an einer illegalen Entsorgung in der Tongrube mitgewirkt. Die dortige Deponierung erfolgte nachweislich ohne unser Wissen. Vielmehr wurden wir hier bewusst und mit hoher krimineller Energie betrogen.
- Wir haben uns als Unternehmen weder einen Produktstatus erschlichen, noch hat eine von dem Verurteilten und seinen Verteidigern immer wieder behauptete Um- oder Falschdeklaration der Rußpellets stattgefunden.
- Ebenso möchten wir betonen: Weder der Ruhr Oel als Unternehmen noch aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern werden seitens der Justiz die illegale Deponierung von Rußpellets in der Tongrube vorgeworfen.
- Die Rußpellets durchweg als Abfall zu bezeichnen ist irreführend und schlichtweg falsch. Sie wurden und werden ganz überwiegend als Nebenprodukt hergestellt und eben nicht als Abfall abgesteuert. Das geschieht alles im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Den in dem Urteil zum Ausdruck kommenden Vorwurf einer möglicherweise rechtswidrigen „Umdeklarierung“ durch unser Haus weisen wir auf das Schärfste zurück.