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Stellungnahme zu einem aktuellen WDR Beitrag über einen immissionsrechtlichen Bescheid und Stickoxidgrenzwerten

Datum der Veröffentlichung:
17. April 2019

Der WDR berichtet in einem aktuellen Beitrag über einen Immissionsschutzrechtlichen Bescheid gegenüber der Ruhr Oel, der dem Unternehmen von der Bezirksregierung Münster im Januar 2019 erteilt wurde. In dem Bescheid wird der ROG ein Aufschub bei der Umsetzung von Emissionsschutzmaßnahmen gewährt.

 

Die Ruhr Oel hat die Anfrage des WDR ausführlich beantwortet. Der Bericht berücksichtigt aus unserer Sicht diese Ausführungen nicht ausreichend. Darüber hinaus werden mit den sehr pauschalen Aussagen die Besonderheiten des deutschen Umweltrechts außer Acht gelassen.

 

Zur Einhaltung der Grenzwerte

  • Wir haben bereits in den letzten Jahren immer wieder in den Umweltschutz investiert und haben für unsere große Petrochemieanlage (FWL>500MW) einen NOx-Grenzwert von 70 mg/Nm³ und in der anderen Großanlage einen NOx-Grenzwert von 100-145 mg/Nm³ in unserer Genehmigung. D.h. wir sind in diesen Anlagen schon seit Jahren besser als die neuen deutschen Grenzwerte.
  • In anderen Feuerungsanlagen liegen wir zwischen 150 bis 300 mg/Nm³ je nach Bestandsanlage, wo dann auch investiert wird, um die Reduzierung zu erreichen. Als Zielgröße haben wir uns 120 mg/Nm³ gesetzt.
  • Wir werden in den kommenden Jahren einen dreistelligen Millionen Betrag in die Umsetzung verschiedener Projekte zur Senkung von Umweltemissionen am Standort investieren. Damit werden wir künftig die strengen Vorgaben des deutschen Immissionsschutzgesetzes nicht nur einhalten, sondern teils deutlich unterschreiten.

 

Zur Umsetzung EU Vorgaben und Frist

  • Erst Mitte Dezember 2017 wurden die Gesetzesnovellen mit zahlreichen Verschärfungen gegenüber dem EU Recht in Kraft gesetzt. Damit verblieben von den 4 Jahren Umsetzungszeitraum nur noch 10 Monate bis Okt. 2018 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung der neuen Anforderungen.
  • Diese Frist war aufgrund des erheblichen technischen Aufwands, der für eine Umrüstung notwendig ist, völlig unrealistisch. Es handelt sich um komplexe Industrieanlagen, für die speziell für unsere Raffinerie angefertigte Anlagenteile eingebaut werden müssen.
  • D.h. diese müssen von einem Ingenieurbüro geplant werden, ein Spezialhersteller für Industrieanlagen gefunden werden, der Hersteller muss diese Teile fertigen (die Angebotserstellung benötigt hier auch einen gewissen Zeitraum). Darauf folgt die Lieferung, Montage und Einbindung in die bestehende Anlage. Hier müssen die TÜV Zyklen der jeweiligen Anlage berücksichtigt werden, diese sind in der Regel alle fünf Jahre, denn ein Umbau kann nur in einem Komplett-Stillstand der jeweiligen Anlage erfolgen.
  • Da es sich hier um Individualanfertigungen handelt, konnten wir erst nach Bekanntwerden der finalen Grenzwerte in die Detailplanung gehen. Hier spielt auch das Thema Planungs- und Investitionssicherheit eine wesentliche Rolle.
  • Die entsprechende Rechtsgrundlage für die Zulassung von Ausnahmen ist in § 26 der 13. BImSchV verankert.