Sicherheitsinformation für die Nachbarn der Ruhr Oel GmbH – BP Gelsenkirchen nach §11 der Störfall-Verordnung.
Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb unserer Anlagen treffen wir umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen. Mit den Informationsmaterialien auf dieser Seite möchten wir Ihnen zeigen, welche Maßnahmen wir ergreifen, um unsere Anlagen sicher zu betreiben, welche Anforderungen wir erfüllen, um einen Störfall zu verhindern, und was zu tun ist, wenn dennoch ein Störfall eintreten sollte.
Gemäß der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind Unternehmen, die Anlagen betreiben, von denen eine Gefahr ausgehen kann, zur Information der Bürger:innen verpflichtet. Anlagen sind in diesem Sinne Einrichtungen zum Produzieren und Lagern von Produkten. Ein Ereignis bei dem Menschen oder die Umwelt ernsthaft gefährdet werden können, wird als Störfall bezeichnet. Die 12. BImSchV, auch Störfallverordnung genannt, dient zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. In Deutschland fallen mehrere tausend Betriebe unter diese Verordnung.
Die Raffinerie unterliegt aufgrund der eingesetzten Stoffe und deren Mengen den Pflichten der Störfallverordnung, deren Beachtung und Umsetzung von der zuständigen Aufsichtsbehörde überwacht werden. Als ein Teil dieser Überwachung findet regelmäßig eine vor-Ort-Besichtigung durch die Bezirksregierung Münster statt.
Bei einem eventuellen Störfall werden die mit den Behörden – Stadt Gelsenkirchen/Bottrop, Polizei, Feuerwehr – abgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrpläne in Kraft gesetzt, während Sie durch Maßnahmen dieser Behörden gewarnt werden. Damit Ihnen bei einem eventuellen Störfall alle notwendigen Informationen vorliegen, haben wir für Sie eine Informationsbroschüre und Sicherheitsratschläge erstellt. Bitte lesen Sie die Informationsbroschüre und drucken Sie sich die Sicherheitsratschläge aus. Sie sollten diese sichtbar neben dem Telefon aufbewahren.
Betrachten Sie unsere Informationsmaterialien bitte als Teil unserer Sicherheitsvorsorge. Hiermit erfüllen wir zugleich die Pflicht nach §11 der Störfallverordnung, die Öffentlichkeit und Personen, die von einem Störfall betroffen sein könnten, über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei einem Störfall zu informieren.
Sollten Sie über die auf dieser Seite aufgeführten Informationen hinaus weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an:
Werk Scholven (Tor Ost)
Pawiker Straße 30
45896 Gelsenkirchen
Werk Horst
Johannastraße 2-8
45899 Gelsenkirchen
Tanklager Bottrop
Sturmshof
46238 Bottrop
Ruhr Oel GmbH - BP Gelsenkirchen
Hauptverwaltung Hassel
Alexander-von-Humboldt Str. 1
45896 Gelsenkirchen
Allgemeine Anfragen: +49 209 366-0
Umwelttelefon: +49 209 366-3588
Öffentlichkeitsarbeit: GELinfo@bp.com